Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MARCOM Maritime Competence Team UG (haftungsbeschränkt)
Stand: Januar 2024
Inhalt
-Allgemeiner Teil
-Teilgebiet A: Teilnahme an Präsenz Theorie- oder Praxistrainings
-Teilgebiet B: individuelle Trainings
-Teilgebiet C: Überführungsdienstleistungen von Yachten
-Teilgebiet D: Begutachtung / Kaufberatung / Werftabnahme von Yachten
-Teilgebiet E: individuelle Skippertätigkeiten
-Teilgebiet F: Empfehlungen von maritimen Versicherungen
-Besondere Teilnahmebedingungen für praktische Trainings mit einer Yacht auf einem Gewässer
Allgemeiner Teil:
- Allgemeines / Präambel
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Beschreibungen der jeweiligen Dienstleistungen und Trainingsangebote gelten für alle Leistungen der MARCOM Maritime Competence Team UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend: Anbieter) in ihrer jeweils neuesten Fassung. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und der Teilnehmenden / dem Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Trainings und für Auftraggeber, die eine Dienstleistung des Anbieters in Anspruch nehmen. Geschäftsbedingungen von gewerblichen Kunden gelten nur, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich zugestimmt und schriftlich bestätigt hat.
- Wirksamkeit
Sofern eine der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollte, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags zwischen der Teilnehmenden / dem Teilnehmenden oder dem Auftraggeber und dem Anbieter bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
- Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Berlin. Für alle Ansprüche gilt deutsches Recht.
- Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit ihren jeweiligen Teilgebieten gelten ab dem 01.01.2024.
Teilgebiet A: Teilnahme an Präsenz Theorie- oder Praxistrainings
A1. Anmeldung
Die Teilnahmebedingungen gelten für alle angebotenen Theorie- und Praxistrainings im Rahmen der Trainingsmodule der MARCOM Maritime Competence Team UG (haftungsbeschränkt). Der Anbieter führt die Trainings nach der bei Vertragsabschluss gültigen Trainingsbeschreibung auf der Website www.marcom-team.de durch.
Eine Anfrage zur Teilnahme an einem Training der Trainingsmodule MARCOMnav, MARCOMnavtec, MARCOMmedical, MARCOMrescue und MARCOMoffshore kann telefonisch, per E-Mail oder mit Hilfe der Kontaktformular-Funktion auf der Website marcom-team.de durch die Teilnehmende / den Teilnehmenden vorgenommen werden. Anschließend prüft MARCOM, ob für den jeweiligen Trainingstermin und Trainingsort noch Plätze verfügbar sind. Die Teilnehmende / der Teilnehmende erhält eine entsprechende Antwort per E-Mail. Sollten Plätze für das durch die Teilnehmende / den Teilnehmenden angefragte Training verfügbar sein, bestätigt MARCOM die Anfrage zur Teilnahme am jeweiligen Training und sendet der Teilnehmenden / dem Teilnehmenden die vertraglichen Unterlagen für das Training und ggf. weitere spezifische Informationen für das Training per E-Mail zu. Erst wenn die Teilnehmende / der Teilnehmende die vertraglichen Unterlagen per E-Mail oder auf dem Postweg unterschrieben zurücksendet, ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich.
Mit der Unterschrift erkennt die Teilnehmende / der Teilnehmende diese AGB und eventuelle zusätzliche besondere Teilnahmebedingungen an.
Die Teilnehmende / der Teilnehmende ist angehalten, alle erforderlichen Daten (Kontaktdaten und für das Training erforderliche persönliche Daten) vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Für das jeweilige Training ist eine individuelle Mindestteilnehmerzahl erforderlich, die in der Trainingsbeschreibung auf der Website von MARCOM angegeben ist. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, findet das Training nicht statt. In diesem Falle erfolgt eine schriftliche Information an die Teilnehmende / den Teilnehmenden per E-Mail. Sollte die Teilnahme bereits im Voraus bezahlt worden sein, wird der Teilnehmenden / dem Teilnehmenden der bezahlte Betrag vollständig zurückerstattet.
Ist die Höchstzahl der Teilnehmerzahl in einem Training erreicht, so ist dieses für weitere Interessenten nicht mehr buchbar. In diesem Fall wird die Teilnehmende / der Teilnehmende bereits nach seiner Anfrage darüber per E-Mail informiert.
Die Auftragserteilung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der zusätzlichen Schriftform.
A2. Teilnahmevoraussetzung
An den Trainings kann grundsätzlich jede Teilnehmende / jeder Teilnehmende teilnehmen, die/der die in der auf der Anbieterwebsite marcom-team.de aufgeführten Trainingsmodulbeschreibungen und in den eventuell zusätzlichen besonderen Teilnahmebedingungen aufgeführten Voraussetzungen erfüllt. Bei Praxistrainings, die an Bord von Yachten stattfinden, hat die Teilnehmende / der Teilnehmende selbstständig sicherzustellen, dass sie / er die gesundheitlichen Voraussetzungen hierfür generell erfüllt und sich an den Tagen, an denen das Training stattfindet, diese gesundheitliche Eignung in vollem Umfang besitzt. Sollte sich die Teilnehmende / der Teilnehmende zum Zeitpunkt eines Trainings nicht gesundheitlich geeignet fühlen, so hat sie / er es dem jeweiligen Dozenten vor Ort mitzuteilen. Dieser entscheidet dann über eine weitere Teilnahme und kann diese aus Sicherheitsaspekten auch verwehren.
A3. Vergütung / Zahlungsbedingungen
Die jeweils gültigen Teilnahmegebühren für die Teilnahme an den Trainings sind auf der Website www.marcom-team.de auf der jeweiligen Seite des Trainings ersichtlich. Die angegebenen Teilnahmegebühren sind Brutto-Endverbraucherpreise und beinhalten die gesetzliche MwSt. in Höhe von 19%. Für das jeweilige Training gilt der zum Vertragsabschluss gültige Preis, der auf der Website zu diesem Datum angegeben ist. Sofern in den Beschreibungen der jeweiligen Trainingsmodule nichts weiter vermerkt ist, sind die Kosten für evtl. erforderliche Lehr- und Unterrichtsmittel in den Gebühren des Trainings enthalten. Sollten zusätzliche Lehr- und Unterrichtsmittel durch die Teilnehmende / den Teilnehmenden mitzubringen sein, so wird diese / dieser rechtzeitig durch den Anbieter vor dem Training darüber informiert.
Die Zahlung der gesamten Teilnahmegebühren für das durch die Teilnehmende / den Teilnehmenden gebuchte Training ist durch diese / diesen im Voraus an den Anbieter auf deren Bankkonto zu überweisen. Der Anbieter teilt die Bankverbindung bei Vertragsabschluss mit und stellt der Teilnehmenden / dem Teilnehmenden hierfür eine Rechnung aus.
Die Rechnungslegung erfolgt auf dem elektronischen Weg per E-Mail. Auf Anfrage kann der Teilnehmenden / dem Teilnehmenden die Rechnung und der Vertrag aber auch auf dem Postweg zugesandt werden.
Die Kosten für die Anfahrt und Rückreise zum Austragungsort des Trainings, für Verpflegung und Unterkunft sind durch die Teilnehmende / durch den Teilnehmenden selbst zu tragen. Bei mehrtägigen Trainings, die an Bord einer Schulungsyacht stattfinden, sind die Kosten für die Unterkunft an Bord der jeweiligen Schulungsyacht bereits in die Gesamtkosten des Trainings enthalten. In diesem Fall wird dies in der Trainingsmodulbeschreibung auf der Website des Anbieters gesondert angegeben.
A4. Kündigung und Rücktritt
A4.1. durch die Teilnehmende / den Teilnehmenden
Nach Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die Teilnahme an einem Training ist dieser verbindlich. Die Teilnehmende / der Teilnehmende hat die Möglichkeit, aus persönlichen oder betrieblichen Gründen – auch im Falle einer Erkrankung – bis 30 Tage vor dem Trainingsbeginn durch schriftliche Erklärung kostenfrei zurücktreten. Erfolgt ein Rücktritt in weniger als 30 Tagen vor Trainingsbeginn, werden 10% der Trainingsgebühren fällig. Erfolgt der Rücktritt in weniger als 14 Tagen vor Trainingsbeginn, werden 50% der Trainingsgebühren fällig. Erfolgt der Rücktritt in weniger als 7 Tagen vor Trainingsbeginn, werden 100% der Trainingsgebühren fällig.
Sollte eine Teilnehmende / ein Teilnehmender an einem Training nicht teilnehmen können, kann sie / er auch eine Ersatzteilnehmende / einen Ersatzteilnehmender entsenden. Dieser muss allerdings die zusätzlichen besonderen Teilnahmebedingungen und gesundheitlichen Voraussetzungen für das jeweilige Training erfüllen.
Die Teilnehmende / der Teilnehmende hat die Teilnahmegebühren für das jeweilige gebuchte Training in voller Höhe zu zahlen, sollte die Kündigung nicht fristgerecht erfolgen oder die Teilnehmende / der Teilnehmende zum jeweiligen Training nicht erscheinen. Auch die Nichtinanspruchnahme einzelner Trainingsteile berechtigt die Teilnehmende / den Teilnehmenden nicht dazu, die Trainingsgebühren zu kürzen (§615 BGB).
Der Vertrag kann aus wichtigem Grund gemäß §626 BGB fristlos von beiden Seiten gekündigt werden. Sofern der Eintritt des wichtigen Grundes entweder bei der Anmeldung zum Training oder bei der Übernahme der Zahlungspflicht vorhersehbar war und / oder dieser Grund grob vorsätzlich oder unter Vorsatz herbeigeführt wurde, entfällt das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund.
A4.2. durch den Anbieter
Der Anbieter kann ein Training aufgrund einer nicht ausreichenden Teilnehmeranzahl, beim Ausfall des für das Training vorgesehenen Dozenten oder auch aus anderem wichtigen für das Training relevanten Grund, z.B. Schlechtwettervorhersagen, die eine gefahrlose Teilnahme der Trainingsteilnehmenden bei einem Praxistraining auf See nicht möglich machen, absagen. Der Teilnehmenden / dem Teilnehmenden werden die bereits für das Training gezahlten Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet.
Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, der Teilnehmenden / des Teilnehmenden sind ausgeschlossen.
A4.3. höhere Gewalt
Bei Kündigung des Trainingsvertrages aufgrund höherer Gewalt, die sowohl für die Teilnehmende / den Teilnehmenden als auch für den Anbieter zulässig ist, gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 651 j, 651 e BGB.
A5. Trainingsort / Unterrichtszeiten
Der Trainingsort für die jeweiligen Trainings wird den Teilnehmenden durch den Anbieter in der Trainingsmodulbeschreibung auf der Website www.marcom-team.de bekanntgegeben. Zusätzlich wird dieser im Trainingsvertrag schriftlich aufgeführt. Dieser kann je nach Trainingsmodul und Art des Trainings variieren. Für die Organisation und Durchführung der An- und Abreise ist die Teilnehmende / der Teilnehmende selbst verantwortlich. Die Kosten für die An- und Abreise hat die Teilnehmende / der Teilnehmende selbst zu tragen.
Die Unterrichtszeiten des Trainings werden ebenfalls in den Trainingsmodulbeschreibungen auf der Website des Anbieters bekanntgegeben und zusätzlich im Trainingsvertrag aufgeführt. Die Teilnehmende / der Teilnehmende wird gebeten pünktlich zum Beginn des Training zu erscheinen. Die Teilnahme an den Trainings beschränkt sich auf die übliche in der Kursbeschreibung genannte Kursdauer.
A6. Haftung
Der Anbieter haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Diebstahl, Verlust und Beschädigungen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden, die sich möglicherweise als Folge aus einem Training für die Teilnehmende / den Teilnehmenden ergeben. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Haftung ist auf die Höhe der Teilnahmegebühren des jeweiligen Trainings begrenzt.
A7. Datenschutz
A7.1. durch den Anbieter
Die Teilnehmende / der Teilnehmende der Trainingsmodule erklären sich mit der elektronischen Speicherung ihrer Daten durch den Anbieter einverstanden. Die notwendigen personenbezogenen Daten werden durch den Anbieter im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhoben und unter strikter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung und weiterer gesetzlicher Vorschriften gespeichert. Die Teilnehmende / der Teilnehmende hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von ihr / ihm gespeicherten Daten zu erhalten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Teilgebiet B: individuelle Trainings
B1. Auftrag und Vertragsabschluss
Die Teilnahmebedingungen gelten für individuell zwischen der Teilnehmenden / dem Teilnehmenden und dem Anbieter vereinbarten Theorie- und Praxistrainings. Hierbei kann das Training auf einer zum Training durch den Anbieter zur Verfügung gestellten Yacht oder auch auf einer durch den Teilnehmer zur Verfügung gestellten Yacht (Eigneryacht im Eigentum der Teilnehmenden / des Teilnehmenden) oder einer von der Teilnehmenden / dem Teilnehmenden gecharterten Charteryacht stattfinden. Sollte die Teilnehmende / der Teilnehmende eine durch sie / ihn gecharterte Yacht für das individuelle Training nutzen, so hat sie / er hierfür einen Nachweis zu erbringen, dass diese Charteryacht durch den Vercharterer ausdrücklich im Nutzungsvertrag für Trainings- und Ausbildungen genutzt werden darf.
Der Inhalt, der Umfang, Ort und die Dauer des Trainings werden vor Vertragsabschluss zwischen der Teilnehmenden / dem Teilnehmenden und dem Anbieter abgestimmt und schriftlich im Vertrag festgehalten. Eine Abstimmung kann auch mündlich erfolgen, muss dann aber vor Ausführung schriftlich im Vertrag fixiert und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.
Die Auftragserteilung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der zusätzlichen Schriftform.
B2. Teilnahmevoraussetzung
An den individuellen Trainings kann grundsätzlich jede Teilnehmende / jeder Teilnehmende teilnehmen, die / der für das individuell vereinbarte Training und in den eventuell zusätzlichen besonderen Teilnahmebedingungen aufgeführten Voraussetzungen erfüllt. Bei Praxistrainings, die an Bord von Schulungsyachten stattfinden, hat die Teilnehmende / der Teilnehmende selbstständig sicherzustellen, dass er die gesundheitlichen Voraussetzungen hierfür generell erfüllt und sich an den Tagen, an denen das Training stattfindet, diese gesundheitliche Eignung in vollem Umfang besitzt. Sollte sich die Teilnehmende / der Teilnehmende zum Zeitpunkt eines Trainings nicht gesundheitlich geeignet fühlen, so hat sie / er es dem jeweiligen Dozenten vor Ort mitzuteilen. Dieser entscheidet dann über eine weitere Teilnahme oder kann diese aus Sicherheitsaspekten auch verwehren.
B3. Vergütung / Zahlungsbedingungen
Für die individuellen Trainings wird zwischen der Teilnehmenden / dem Teilnehmenden und dem Anbieter entweder ein Gesamthonorar für das Training vereinbart oder ein Stundensatz als Honorar festgelegt. Das Honorar richtet sich nach dem Inhalt, dem Umfang und der Dauer, Ort bzw. der zusätzlichen Kosten für das durch die Teilnehmende / den Teilnehmenden individuell angefragte Training.
Zusätzlich zum Honorar werden der Teilnehmenden / dem Teilnehmenden evtl. notwendige anfallende Reisekosten (An- und Abreise), Unterkunfts- und Verpflegungskosten, die dem Anbieter im Zusammenhang mit dem Training entstehen, in Rechnung gestellt. Dies ist insbesondere der Fall, sollte die Eigneryacht einer Teilnehmenden / eines Teilnehmenden in einem Hafen liegen, der mehr als 100 km vom Firmensitz des Anbieters entfernt liegt.
Für die vereinbarte individuelle Vergütung, die An- und Abreisekosten sowie die Verpflegungskosten des Anbieters wird dem Auftraggeber durch den Anbieter ein Angebot erstellt, welches anschließend Teil des Vertrags wird. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erstellt der Anbieter dem Auftraggeber eine Teilrechnung, welche anteilig 50% der individuellen Vergütung und 100% der An- und Abreisekosten sowie der Verpflegungskosten enthält. Diese ist bis zwei Wochen vor dem individuellen Training durch den Auftraggeber per Banküberweisung auf das Konto des Anbieters zu begleichen.
Nach dem erfolgten individuellen Training erhält die Auftraggeberin / der Auftraggeber eine Auflistung evtl. zusätzlicher Kosten, die dem Anbieter entstanden sind. Anschließend stellt der Anbieter dem Auftraggeber eine Endrechnung mit den noch verbleibenden 50% der individuellen Vergütung und der evtl. zusätzlichen Kosten aus der Auflistung.
Kommt die Auftraggeberin / der Auftraggeber mit der Zahlung der Teilrechnung in Verzug, so kann der Anbieter nach einer Nachfrist von 5 Tagen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
Die Rechnungslegung erfolgt auf dem elektronischen Weg. Für die Zusendung der Rechnung hat die Teilnehmende / der Teilnehmende dem Anbieter eine E-Mail-Adresse zu nennen. Auf Anfrage sendet der Anbieter dem Auftraggeber die Rechnung auch auf dem Postweg zu.
Kosten für die eigene Anfahrt, Verpflegung und Unterkunft sind durch die Teilnehmende / den Teilnehmenden selbst zu tragen.
B4. Kündigung und Rücktritt
B4.1. durch die Teilnehmende / den Teilnehmenden
Mit dem schriftlichen Vertragsabschluss erfolgt die Buchung eines Trainings verbindlich. Eine ordentliche Kündigung ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Die Teilnehmende / der Teilnehmende hat die Möglichkeit aus persönlichen oder betrieblichen Gründen – auch im Falle einer Erkrankung – bis 30 Tage vor dem Trainingsbeginn durch schriftliche Erklärung kostenfrei zurücktreten. Erfolgt ein Rücktritt in weniger als 30 Tagen vor Trainingsbeginn, werden 10% der Trainingsgebühren fällig. Erfolgt der Rücktritt in weniger als 14 Tagen vor Trainingsbeginn, werden 50% der Trainingsgebühren fällig. Erfolgt der Rücktritt in weniger als 7 Tagen vor Trainingsbeginn, werden 100% der Trainingsgebühren fällig.
Sollte eine Teilnehmende / ein Teilnehmender an dem individuellen Training nicht teilnehmen können, kann sie / er auch eine Ersatzteilnehmende / einen Ersatzteilnehmenden entsenden. Dieser muss die eventuell zusätzlichen besonderen Teilnahmebedingungen und gesundheitlichen Voraussetzungen für das jeweilige Training erfüllen.
Die Teilnehmende / der Teilnehmende hat die Teilnahmegebühren in voller Höhe zu zahlen, sollte die Kündigung nicht fristgerecht erfolgen oder die Teilnehmende / der Teilnehmende zum jeweiligen individuellen Training nicht erscheinen. Auch die Nichtinanspruchnahme einzelner Trainingsteile berechtigt die Teilnehmende / den Teilnehmenden nicht dazu, die Trainingsgebühren zu kürzen (§615 BGB).
Der Vertrag kann aus wichtigem Grund gemäß §626 BGB fristlos von beiden Seiten gekündigt werden. Sofern der Eintritt des wichtigen Grundes entweder bei der Anmeldung zum Training oder bei der Übernahme der Zahlungspflicht vorhersehbar war und / oder dieser Grund grob vorsätzlich oder unter Vorsatz herbeigeführt wurde, entfällt das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund.
B4.2. durch den Anbieter
Der Anbieter kann ein Training aufgrund des Ausfalls des für das Training vorgesehenen Dozenten oder auch aus anderem wichtigen für das Training relevanten Grund, z.B. Schlechtwettervorhersagen, die eine gefahrlose Teilnahme der Teilnehmenden bei einem Praxistraining auf See nicht möglich machen, absagen. Der Teilnehmenden / dem Teilnehmenden werden die bereits für das Training gezahlten Trainingsgebühren in voller Höhe erstattet.
Weitere Ansprüche der Teilnehmenden / des Teilnehmenden sind ausgeschlossen.
B4.3. höhere Gewalt
Bei Kündigung des Trainingsvertrages aufgrund höherer Gewalt, die sowohl für die Teilnehmende / den Teilnehmenden als auch für den Anbieter zulässig ist, gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 651 j, 651 e BGB.
B5. Haftung
Der Anbieter haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Diebstahl, Verlust und Beschädigungen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden die sich möglicherweise als Folge aus einem individuellem Training ergeben. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden / des Teilnehmenden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Haftung ist auf die Höhe des Trainingshonorars begrenzt.
B6. Datenschutz
Die Teilnehmende / der Teilnehmende erklärt sich mit der elektronischen Speicherung seiner Daten einverstanden. Die notwendigen personenbezogenen Daten werden durch den Anbieter im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhoben und unter strikter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung und weiterer gesetzlicher Vorschriften gespeichert. Die Teilnehmende / der Teilnehmende hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erhalten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Teilgebiet C: Überführungsdienstleistungen von Yachten
C1. Auftrag und Vertragsabschluss
Mit der Auftraggeberin / dem Auftraggeber schließt der Anbieter einen gesonderten Vertrag mit Haftungsbeschränkungen. In diesem werden die allgemeinen Daten und notwendigen Informationen zur Durchführung der Yachtüberführung erfasst und die individuell vereinbarte Vergütung schriftlich festgelegt. Die Auftragserteilung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der zusätzlichen Schriftform.
C2. Besondere Vereinbarungen
C2.1. Haftung / Versicherung der Yacht
Die Auftraggeberin / der Auftraggeber versichert gegenüber dem Anbieter, dass die Yacht und das Inventar / Ausrüstung angemessen gegen Haftpflicht- und Kaskoschäden versichert ist. Der Anbieter ist von Ansprüchen Dritter freigestellt.
C2.2. Seetüchtigkeit der Yacht
Die Auftraggeberin / der Auftraggeber versichert dem Anbieter gegenüber schriftlich, dass die Yacht, die Motorisierung sowie das Yachtinventar / Ausrüstung zum Zeitpunkt der Überführung keine Mängel und Schäden aufweisen und voll funktionstüchtig sind. Sollten Mängel oder Schäden vorliegen, so sind diese vorab im Übergabeprotokoll niederzuschreiben. Der Anbieter kann die Überführungsdienstleistung aufgrund von Mängeln und Schäden an der Yacht oder Ausrüstung ablehnen.
C2.3. Gültigkeit des Überführungsauftrages
Der Überführungsauftrag beginnt am im Vertrag vereinbarten Starthafen / Ort und endet mit dem Verbringen der Yacht in den im Vertrag vereinbarten Zielhafen / Ort.
Sollte die Überführung in den Zielhafen / Ort aufgrund einer behördlichen / amtlichen Anordnung oder auch Warnung vorzeitig auf dem Weg in den Zielhafen / Ort abgebrochen werden müssen, hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber den Anbieter innerhalb von 24h einen neuen Zielhafen / Ort als Ersatzziel, vor Einlaufen mitzuteilen und dort einen für die Yacht zweckmäßigen Liegeplatz auf seine Kosten zu organisieren. Andernfalls wird der Anbieter bevollmächtigt, einen geeigneten Liegeplatz an einem Ersatzziel zu finden und diesen auf Namen und Rechnung der Auftraggeberin / des Auftraggebers abzuschließen. Der Anbieter teilt der Auftraggeberin / dem Auftraggeber den Ort des Ersatzziels mit. Sobald die Yacht an diesem Liegeplatz des Ersatzziels festgemacht wurde, enden die Obhutspflichten des Anbieters.
Sollte die notwendig gewordene außerplanmäßige Überführung zu einem Ersatzziel die ursprünglich vertraglich vereinbarte Überführungszeit überschreiten, hierzu zählt auch die Zeit, die durch Verzögerungen bei der Heimreise des Anbieters und seiner Erfüllungsgehilfen (Crewmitglieder) entstehen, hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber dem Anbieter die zusätzlichen Kosten zzgl. der anfallenden Neben- und Reisekosten zu erstatten. Die zusätzlichen Kosten (Tagespauschale) ergeben sich aus dem zwischen der Auftraggeberin / dem Auftraggeber und dem Anbieter geschlossenen Vertrag.
C2.4. Wetter
Der Anbieter haftet nicht für Schäden an der Yacht und am Yachtinventar / an der Ausrüstung, welche aufgrund von Witterung und Wettereinflüssen entstehen.
Zudem hat der Anbieter nicht für Verzögerungen im zeitlichen Ablauf der Überführung aufgrund von Wettereinflüssen einzustehen. Sollte sich das Verbringen der Yacht in den Zielhafen / Ort auf Grund von Wettereinflüssen verzögern, hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber dem Anbieter pro Zusatztag jeweils die Kosten (Tagespauschale) zzgl. der anfallenden Neben- und Reisekosten zu erstatten. Die zusätzlichen Kosten (Tagespauschale) ergeben sich aus dem zwischen der Auftraggeberin / dem Auftraggeber und dem Anbieter geschlossenen Vertrag.
C2.5. Vergütung / Zahlungsbedingungen
Der Anbieter erhält für die Überführungsdienstleistung eine individuell vereinbarte Vergütung. Zusätzlich zu dieser Vergütung sind die Kosten für die Anreise und Abreise, die Verpflegungskosten der Crewmitglieder und Entgelte für die Hafengebühren durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber zu übernehmen. Diese werden durch den Anbieter im Voraus kalkuliert und die letztendlich tatsächlich entstandenen Kosten werden der Auftraggeberin / dem Auftraggeber nach Beendigung der Überführungsdienstleistung durch den Anbieter mitgeteilt und in Rechnung gestellt. Der Anbieter versucht hierbei die Kosten für die Anreise und Abreise, die Verpflegungskosten der Crewmitglieder und Entgelte für die Hafengebühren gering zu halten.
Nicht enthalten sind die Kosten für den Kraftstoff der zu überführenden Yacht sowie evtl. auf dem Reiseweg der Überführung anfallende notwendige Reparaturkosten der Yacht, des Yachtinventars bzw. des Motors. Diese sind von der Auftraggeberin / dem Auftraggeber zu übernehmen.
Für die vereinbarte individuelle Vergütung, die An- und Abreisekosten sowie die Verpflegungskosten des Anbieters wird der Auftraggeberin / dem Auftraggeber durch den Anbieter ein Angebot erstellt, welches anschließend Teil des Vertrags wird. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erstellt der Anbieter der Auftraggeberin / dem Auftraggeber eine Teilrechnung, welche anteilig 50% der individuellen Vergütung und 100% der An- und Abreisekosten sowie der Verpflegungskosten enthält. Diese ist bis zwei Wochen vor Antritt der Überführung durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber per Banküberweisung auf das Konto des Anbieters zu begleichen.
Nach der erfolgten Überführungsdienstleistung erhält die Auftraggeberin / der Auftraggeber eine Auflistung evtl. zusätzlicher Kosten, die dem Anbieter z.B. durch angefallene Hafengebühren entstanden sind. Anschließend stellt der Anbieter der Auftraggeberin / dem Auftraggeber eine Endrechnung mit den noch verbleibenden 50% der individuellen Vergütung und der evtl. zusätzlichen Kosten aus der Auflistung.
Kommt die Auftraggeberin / der Auftraggeber mit der Zahlung der Teilrechnung in Verzug, so kann der Anbieter nach einer Nachfrist von 5 Tagen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
Die Rechnungslegung erfolgt auf dem elektronischen Weg. Für die Zusendung der Rechnung hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber dem Anbieter eine E-Mail-Adresse zu nennen. Auf Anfrage sendet der Anbieter der Auftraggeberin / dem Auftraggeber die Rechnung auch auf dem Postweg zu.
C3. Datenschutz
Die Auftraggeberin / der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Speicherung seiner Daten einverstanden. Die notwendigen personenbezogenen Daten werden durch den Anbieter im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhoben und unter strikter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung und weiterer gesetzlicher Vorschriften gespeichert. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erhalten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Teilgebiet D: Begutachtung / Kaufberatung / Werftabnahme von Yachten
D1. Auftrag und Vertragsabschluss
Die Auftraggeberin / der Auftraggeber erteilt dem Anbieter einen schriftlichen Auftrag zur Begutachtung einer Yacht und / oder zur Beratung in Bezug auf einen geplanten Yacht An-/ oder Verkauf. Die Auftragserteilung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der zusätzlichen Schriftform. Der Anbieter erstellt hierfür einen Vertrag in dem die Dienstleistung der Beratung / Begutachtung individuell abgestimmt beschrieben ist und der von beiden Seiten zu unterzeichnen ist. Im Vertrag werden auch der Leistungsumfang und die Zeit, in der die Leistung zu erbringen ist, bestimmt.
D2. Unterlagen
Die Auftraggeberin / der Auftraggeber hat dem Anbieter für die Erstellung der Begutachtung alle relevanten Daten und Unterlagen unentgeltlich und vor Vertragsunterzeichnung zur Verfügung zu stellen. Eine Auflistung welche Daten und Unterlagen der Anbieter benötigt, erhält die Auftraggeberin / der Auftraggeber vorab.
D.3 Durchführung
Die Begutachtung und / oder Beratung wird durch den Anbieter oder einen vom Anbieter beauftragten Spezialisten durchgeführt. Der Anbieter setzt je nach Inhalt der Begutachtung und / oder der Beratung einen oder mehrere Spezialisten zur Auftragserfüllung ein. Die personelle Besetzung wird vorab mit der Auftraggeberin / dem Auftraggeber abgestimmt und ist Teil des Vertrages.
D4. Vergütung / Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Vergütung hängt vom spezifischen Auftrag einer Begutachtung und / oder Beratung und deren Umfang ab und wird im Vertrag individuell zwischen der Auftraggeberin / dem Auftraggeber und dem Anbieter vereinbart. Maßgeblich sind der Zeitaufwand, die Anzahl der beteiligten Personen (Spezialisten u.a.) des Anbieters, die evtl. notwendige Vorarbeit bzw. Nachbereitung des Auftrages und der Ort, an dem die zu begutachtende Yacht steht.
Zusätzlich zur Vergütung werden der Auftraggeberin / dem Auftraggeber evtl. notwendige tatsächlich anfallende Reisekosten (An- und Abreise), Unterkunfts- und Verpflegungskosten, die dem Anbieter im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen, in Rechnung gestellt.
Für die vereinbarte individuelle Vergütung, die An- und Abreisekosten sowie die Unterkunfts- und Verpflegungskosten des Anbieters wird der Auftraggeberin / dem Auftraggeber durch den Anbieter ein Angebot erstellt, welches anschließend Teil des Vertrags wird. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erstellt der Anbieter der Auftraggeberin / dem Auftraggeber eine Teilrechnung, welche anteilig 50% der individuellen Vergütung und 100% der An- und Abreisekosten sowie der Unterkunfts- und Verpflegungskosten enthält. Diese ist bis zwei Wochen vor Ausführung der Begutachtung / der Beratung durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber per Banküberweisung auf das Konto des Anbieters zu begleichen.
Nach der erfolgten Begutachtungsdienstleistung / Beratung erhält die Auftraggeberin / der Auftraggeber eine Auflistung evtl. zusätzlicher Kosten, die dem Anbieter entstanden sind. Anschließend stellt der Anbieter der Auftraggeberin / dem Auftraggeber eine Endrechnung mit den noch verbleibenden 50% der individuellen Vergütung und der evtl. zusätzlichen Kosten aus der Auflistung.
Kommt die Auftraggeberin / der Auftraggeber mit der Zahlung der Teilrechnung in Verzug, so kann der Anbieter nach einer Nachfrist von 5 Tagen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
Die Rechnungslegung erfolgt auf dem elektronischen Weg. Für die Zusendung der Rechnung hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber dem Anbieter eine E-Mail-Adresse zu nennen. Auf Anfrage sendet der Anbieter der Auftraggeberin / dem Auftraggeber die Rechnung auch auf dem Postweg zu.
D5. Haftung
Die Begutachtung und / oder Beratung der Auftraggeberin / des Auftraggebers durch den Anbieter erfolgt nach bestem Wissen, Gewissen und Kenntnisstand.
D6. Datenschutz
Die Auftraggeberin / der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Speicherung seiner Daten einverstanden. Die notwendigen personenbezogenen Daten werden durch den Anbieter im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhoben und unter strikter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung und weiterer gesetzlicher Vorschriften gespeichert. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erhalten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Teilgebiet E: individuelle Skippertätigkeiten
E1. Auftrag und Vertragsabschluss
Die Auftraggeberin / der Auftraggeber erteilt dem Anbieter einen schriftlichen Auftrag zur Ausführung von individuellen Skippertätigkeiten auf einer Yacht (Eigneryacht im Eigentum des Auftraggebers). Der Anbieter erstellt hierfür einen Vertrag, in dem die Dienstleistung der Skippertätigkeiten individuell abgestimmt beschrieben ist und der von beiden Seiten zu unterzeichnen ist. Im Vertrag wird auch der Leistungsumfang und die Zeit, in der die Leistung zu erbringen ist, sowie der Leistungsort bestimmt. Die Auftragserteilung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der zusätzlichen Schriftform.
E2. Besondere Vereinbarungen
E2.1. Haftung / Versicherung der Yacht
Die Auftraggeberin / der Auftraggeber versichert gegenüber dem Anbieter, dass die Yacht und das Inventar / Ausrüstung angemessen gegen Haftpflicht- und Kaskoschäden versichert ist. Der Anbieter ist von Ansprüchen Dritter freigestellt.
E2.2. Seetüchtigkeit der Yacht
Die Auftraggeberin / der Auftraggeber versichert dem Anbieter gegenüber schriftlich, dass die Yacht, die Motorisierung sowie das Yachtinventar / Ausrüstung zum Zeitpunkt der Skippertätigkeit keine Mängel und Schäden aufweisen und voll funktionstüchtig sind. Sollten Mängel oder Schäden vorliegen, so sind diese vorab im Übergabeprotokoll niederzuschreiben. Der Anbieter kann die Skippertätigkeit aufgrund von Mängeln und Schäden an der Yacht oder Ausrüstung ablehnen.
E2.3. Gültigkeit der individuellen Skippertätigkeit
Die Dienstleistung der Skippertätigkeit beginnt am im Vertrag vereinbarten Starthafen und beinhaltet die individuell vereinbarte Tätigkeit eines oder mehrerer Skipper des Anbieters. Die Dienstleistung endet am mit der Auftraggeberin / dem Auftraggeber vereinbarten Hafen, dies kann je nach Art der Skippertätigkeit auch der Starthafen sein.
E2.4. Wetter
Der Anbieter haftet nicht für Schäden an der Yacht und am Yachtinventar / an der Ausrüstung, welche aufgrund von Witterung und Wettereinflüssen entstehen.
Zudem hat der Anbieter nicht für Verzögerungen im zeitlichen Ablauf der Überführung aufgrund von Wettereinflüssen einzustehen. Sollte sich das Verbringen der Yacht in den Zielhafen auf Grund von Wettereinflüssen verzögern, hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber dem Anbieter pro Zusatztag jeweils die Kosten (Tagespauschale) zzgl. der anfallenden Neben- und Reisekosten zu erstatten. Die zusätzlichen Kosten (Tagespauschale) ergeben sich aus dem zwischen der Auftraggeberin / dem Auftraggeber und dem Anbieter geschlossenen Vertrag.
E3. Vergütung / Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Vergütung hängt vom spezifischen Auftrag einer individuellen Skippertätigkeit und deren Umfang ab und wird im Vertrag individuell zwischen der Auftraggeberin / dem Auftraggeber und dem Anbieter vereinbart. Maßgeblich sind der Zeitaufwand, die Anzahl der beteiligten Personen (Skipper u.a.) des Anbieters, die evtl. notwendige Vorarbeit bzw. Nachbereitung des Auftrages und der Ort, an dem die Yacht, auf der die individuelle Skippertätigkeit stattfinden soll, steht.
Zusätzlich zur Vergütung werden der Auftraggeberin / dem Auftraggeber evtl. notwendige tatsächlich anfallende Reisekosten (An- und Abreise), Unterkunfts- und Verpflegungskosten, die dem Anbieter im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen, in Rechnung gestellt.
Für die vereinbarte individuelle Vergütung, die An- und Abreisekosten sowie die Unterkunfts- und Verpflegungskosten des Anbieters wird der Auftraggeberin / dem Auftraggeber durch den Anbieter ein Angebot erstellt, welches anschließend Teil des Vertrags wird. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erstellt der Anbieter der Auftraggeberin / dem Auftraggeber eine Teilrechnung, welche anteilig 50% der individuellen Vergütung und 100% der An- und Abreisekosten sowie der Unterkunfts- und Verpflegungskosten enthält. Diese ist bis zwei Wochen vor Ausführung der Begutachtung / der Beratung durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber per Banküberweisung auf das Konto des Anbieters zu begleichen.
Nach der erfolgten individuellen Skippertätigkeit erhält die Auftraggeberin / der Auftraggeber eine Auflistung evtl. zusätzlicher Kosten, die dem Anbieter entstanden sind. Anschließend stellt der Anbieter der Auftraggeberin / dem Auftraggeber eine Endrechnung mit den noch verbleibenden 50% der individuellen Vergütung und der evtl. zusätzlichen Kosten aus der Auflistung.
Kommt die Auftraggeberin / der Auftraggeber mit der Zahlung der Teilrechnung in Verzug, so kann der Anbieter nach einer Nachfrist von 5 Tagen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
Die Rechnungslegung erfolgt auf dem elektronischen Weg. Für die Zusendung der Rechnung hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber dem Anbieter eine E-Mail-Adresse zu nennen. Auf Anfrage sendet der Anbieter der Auftraggeberin / dem Auftraggeber die Rechnung auch auf dem Postweg zu.
E4. Datenschutz
Die Auftraggeberin / der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Speicherung seiner Daten einverstanden. Die notwendigen personenbezogenen Daten werden durch den Anbieter im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhoben und unter strikter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung und weiterer gesetzlicher Vorschriften gespeichert. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erhalten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Teilgebiet F: Empfehlungen von maritimen Versicherungen
Der Anbieter arbeitet mit der KS-Kompetente Sicherheit-Versicherungsmakler GmbH in Berlin zusammen.
Der Anbieter empfiehlt der Auftraggeberin / dem Auftraggeber lediglich die Zusammenarbeit mit der KS-Kompetente Sicherheit-Versicherungsmakler GmbH und vermittelt selbstständig keine Versicherungsprodukte. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber stellt den Anbieter von jeglicher Haftung frei.
Die Auftraggeberin / der Auftraggeber gibt mit seiner Anfrage beim Anbieter mittels Kontaktformular, E-Mail oder der telefonischen Kontaktaufnahme sein Einverständnis, dass seine für diese Anfrage übermittelten Kontaktdaten einmalig an die KS-Kompetente Sicherheit-Versicherungsmakler GmbH mit dem Zweck der Kontaktaufnahme übermittelt wird. Die KS-Kompetente Sicherheit-Versicherungsmakler GmbH nutzt die Daten lediglich zur Kontaktaufnahme zu der Auftraggeberin / dem Auftraggeber. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber stimmt zudem der Kontaktaufnahme der KS-Kompetente Sicherheit-Versicherungsmakler GmbH auf dem elektronischen und / oder telefonischen Weg mit dem Zweck einer Beratung zu den durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber angefragten Versicherungsprodukten zu.
Besondere Teilnahmebedingungen für praktische Trainings mit einer Yacht auf einem Gewässer:
Die Teilnehmende / der Teilnehmende erkennt folgende besondere Teilnahmebestimmungen verbindlich an, sobald sie / er an einem praktischen Training an Bord einer Yacht im Rahmen eines Trainings (Gruppentraining oder individuelles Training) des Anbieters teilnimmt.
Hierbei kann das Training auf einer zum Training durch den Anbieter zur Verfügung gestellten Yacht oder auch auf einer Eigneryacht im Eigentum der Teilnehmenden / des Teilnehmenden oder einer von der Teilnehmenden / dem Teilnehmenden gecharterten Charteryacht stattfinden.
Sollte die Teilnehmende / der Teilnehmende eine durch sie / ihn gecharterte Yacht für das individuelle Training nutzen, so hat sie / er hierfür einen Nachweis zu erbringen, dass diese Charteryacht durch den Vercharterer ausdrücklich im Nutzungsvertrag für Trainings- und Ausbildungen genutzt werden darf.
- Die Teilnahme an einem praktischen Training erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Anbieters – vertreten durch den Trainer oder Skipper – an Bord in jedem Fall Folge zu leisten.
- Die Teilnehmende / der Teilnehmende erklärt, dass sie / er die körperliche und gesundheitliche Eignung für das jeweilige Training besitzt und sich an Bord, auch bei Seegang und Wettereinflüssen, problemlos bewegen kann. Zudem sichert die Teilnehmende / der Teilnehmende zu, sicher in einem offenen Gewässer schwimmen zu können.
- Die Teilnehmende / der Teilnehmende ist angehalten, bei gesundheitlichen Einschränkungen im Vorfeld des praktischen Trainings einen Arzt zu konsultieren und die gesundheitliche Eignung für das jeweilige praktische Training mit diesem abzustimmen. In jedem Fall jedoch ist der Anbieter im Vorfeld des Vertragsabschlusses des jeweiligen praktischen Trainings schriftlich auf körperliche Einschränkungen hinzuweisen. Der Anbieter kann im Falle der aus seiner Sicht vorhandenen Nichteignung eine Teilnahme aus sicherheitsrelevanten Gründen verweigern.
- Der Teilnehmenden / dem Teilnehmenden wird empfohlen, vor Beginn des praktischen Trainings eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Haftung des Anbieters aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der Teilnehmenden / des Teilnehmenden ist ausgeschlossen.
- Der Konsum von alkoholischen Getränken oder die Einnahme von Drogen vor und während des praktischen Trainings sind strikt untersagt.
- Der Anbieter erstellt für praktische Trainings an Bord einer Yacht eine Bordordnung mit allgemeinen und weiteren spezifischen Handlungsanweisungen für Notfallsituationen. Die Bordordnung wird vor Beginn des Trainingstörns durch den Anbieter bzw. dessen Trainer / Skipper mit den an Bord befindlichen Personen besprochen. An diese Bordordnung haben sich alle an Bord befindlichen Personen während der Zeit an Bord der jeweiligen Yacht zu halten. Die Teilnehmende / der Teilnehmende hat dies durch seine Unterschrift direkt an Bord zu bestätigen.