Privates Sportboot in Deutschland richtig registrieren – Schritt für Schritt Anleitung
Endlich ist es so weit und du hast ein Schiff gefunden, das zu dir passt – herzlichen Glückwunsch! Statt sich nun mit Papieren und Formalitäten rumzuschlagen, hast du sicher viele andere Dinge zu tun, bevor der erste Törn mit deiner neuen Yacht losgehen kann. Egal, ob schon ein Kaufvertrag unterzeichnet ist oder nicht, dieser Beitrag hilft dir, alle notwendigen Dokumente für die Registrierung deines gebrauchten oder werftneuen Sportbootes zusammenzustellen – vergiss also keine wichtigen Dokumente und vermeide zeitfressende Fehler bei den Beantragungen.
Das erwartet dich in diesem beitrag
Schritt für Schritt zur Registrierung
Kaufvertrag beim Bootskauf – worauf du achten solltest
Rechnung und Bill of Sale – Nachweise für den rechtmäßigen Bootserwerb
Amtliche Schiffsregistrierung und Internationaler Bootsschein (IBS)
Schiffsmessbrief beantragen – Ablauf, Unterlagen und Kosten
Zuteilungsurkunde für Funkanlagen – Rufzeichen und MMSI beantragen
SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR REGISTRIERUNG
Nach langer Suche oder doch ganz plötzlich und schneller als gedacht – welcher Weg auch immer dich zu deinem Traumboot geführt hat, plötzlich gibt es viele Formalitäten zu erledigen. Doch um welche Unterlagen muss ich mich für mein neues Schiff überhaupt kümmern?
WELCHE SCHIFFSDOKUMENTE WERDEN BENÖTIGT?
Nicht jedes Sportboot benötigt die gleichen Dokumente. Entscheidende Fragen sind hierbei Schiffslänge, Baujahr und die Frage, wo du mit dem Boot unterwegs sein willst, auf See oder im Binnenbereich, im Inland oder im Ausland. Aber auch die nötigen Papiere von Neubauten und gebrauchten Yachten unterscheiden sich ein wenig. Es gilt also zuallererst herauszufinden, welche Unterlagen deine Yacht wirklich braucht und zu entscheiden, welche du ggf. zusätzlich haben möchtest.
SO GEHST DU BEI DER SCHIFFSREGISTRIERUNG VOR
Die Liste der Dokumente scheint anfangs unübersichtlich und lang – also womit idealerweise beginnen? Das ist eine berechtigte Frage, denn manche Anträge bedingen sich: Die Versicherung benötigt einen geeigneten Eigentumsnachweis. Das Seeschiffsregister fordert einen Schiffsmessbrief und im Antrag auf den Schiffsmessbrief wird wieder die Registernummer abgefragt. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Aber keine Sorge, so kompliziert ist es nicht. Bist du unsere Liste durchgegangen, ergibt sich auch die passende Reihenfolge, in der du die Anträge stellst – ohne überflüssige Änderungen nachreichen zu müssen.
Kaufvertrag beim Bootskauf – worauf du achten solltest
Auch wenn der Kaufvertrag in diesem Beitrag nur am Rande erwähnt werden soll, ist er eines der wichtigsten Dokumente beim Bootskauf. Egal ob Neubau-Vertrag mit einer Werft oder einem Händler oder ein einfaches Binnenboot aus privater Hand: Ein schriftlicher Kaufvertrag sollte immer an Bord mitgeführt werden. Gerade bei größeren Yachten oder Seeschiffen reicht der Kaufvertrag allein zwar nicht als vollständiger Eigentumsnachweis aus, ist aber unverzichtbar als Grundlage und Beleg.
KAUFVERTRAG PRIVAT ODER VON HÄNDLER
Für Privatkäufe findest du im Internet zahlreiche Musterverträge, z. B. von namhaften Verbänden oder Versicherern – diese Vorlagen erleichtern den Prozess erheblich.
Beim Kauf von Serienyachten über einen Händler oder eine Werft bekommst du in der Regel einen vorgefertigten Vertrag vorgelegt, bei dem nur wenig Verhandlungsspielraum besteht. Bei individuelleren oder teureren Projekten (z.B. Custom-Yachten) kann es sich jedoch lohnen, einen Fachanwalt für Vertragsrecht einzubeziehen, um deine Interessen abzusichern.
Tipps:
- Englische Version beifügen: Wenn du planst oder es nicht ausschließen kannst, mit deinem Boot Deutschland zu verlassen, ist es sinnvoll, zusätzlich eine englischsprachige, unterzeichnete Version des Kaufvertrags zu erstellen. So hast du im Ausland einen Nachweis, dass du der Erwerber des Bootes bist.
- Zahlungsbelege sichern: Bewahre Überweisungsbelege deiner Bank mit auf – sowohl den Ausgangsbeleg als Käufer als auch, wenn möglich, den Eingangsbeleg des Verkäufers. Diese ergänzenden Dokumente können im Zweifel den Erwerb untermauern.
Rechnung und Bill of Sale – Nachweise für den rechtmäßigen Bootserwerb
Neben dem Kaufvertrag sind auch Rechnung und Bill of Sale wichtige Unterlagen, um den Erwerb und Eigentumsübergang eines Sportbootes eindeutig zu belegen.
RECHNUNG
Wenn du deine Yacht direkt bei einer Werft oder einem Händler gekauft hast, bewahre unbedingt die Rechnung bzw. die Final Down Payment Invoice sorgfältig auf. Im besten Fall ist sie als bezahlt gekennzeichnet. Die Rechnung dient auch als Nachweis für die gezahlte Mehrwertsteuer, natürlich nur, sofern diese darauf ausgewiesen ist.
BILL OF SALE
Die Bill of Sale ist besonders bei grenzüberschreitenden Käufen entscheidend. Sie dient als formale Erklärung des Verkäufers, dass er das Eigentum an dich überträgt. Das Dokument enthält insbesondere:
- Eindeutige Identifikation des Schiffs (HIN/Rumpfnummer, Baujahr, Typ etc.)
- Daten des Käufers und Verkäufers
- Übergabezeitpunkt und -ort
- Vereinbarten Kaufpreis
Tipp: Fordere bei privaten Käufen den Verkäufer auf, dir zusätzlich zum Kaufvertrag eine Bill of Sale auszustellen.
Ein Muster für eine Bill of Sale stellt z. B. die Royal Yachting Association (RYA) auf ihrer Website bereit.
OPTIONAL: ABNAHME- UND LIFERPROTOKOLL
Wer den Übergabeprozess besonders sauber dokumentieren möchte, kann ein Annahme- und Lieferprotokoll erstellen. Darin wird u.a. festgehalten, wann die Kaufsumme vollständig gezahlt wurde und dass das Boot ordnungsgemäß übergeben wurde – mit Datum, Uhrzeit und Unterschriften beider Parteien
AMTLICHE SCHIFFSREGISTRIERUNG UND INTERNATIONALER BOOTSSCHEIN (IBS)
Die Wahl der richtigen Registrierung hängt stark vom Haupteinsatzbereich deines Bootes ab. Die erste Frage lautet daher: Handelt es sich um ein Seeschiff oder ein Binnenschiff? Natürlich muss ein Seeschiff entsprechend seetauglich sein.
BINNENSCHIFFE
Für Binnenschiffe gilt: Auf Binnenschifffahrtsstraßen musst du ein Kennzeichen führen. Ausgenommen sind lediglich Ruder- und Paddelboote, Segelboote bis 5,50 m Länge sowie Motorboote bis 2,21 kW (3 PS).
- Eine Pflicht zur Eintragung ins Binnenschiffsregister besteht erst ab 10 t Verdrängung (= 10 m³). Boote zwischen 5 t und 10 t können sich freiwillig eintragen lassen.
- Kleinfahrzeuge ohne Registrierungspflicht können alternativ beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) angemeldet oder mit einem Internationalen Bootsschein (IBS) gekennzeichnet werden.
SEESCHIFFE
Für Seeschiffe in deutschen Seegewässern gilt: Unter 15 m Länge über alles besteht keine Pflicht zur amtlichen Registrierung. Erst ab 15 m ist der Eintrag ins Seeschiffsregister vorgeschrieben.
- Unter 15 m kannst du dich freiwillig registrieren lassen – das bringt Vorteile wie einen amtlichen Eigentumsnachweis und wirkt daher auch im Ausland sehr seriös.
- Für ältere bzw. seltenere Schiffe kann die Registrierung wegen der Notwendigkeit eines Schiffmessbriefes schwierig werden – später dazu mehr.
- Eine Alternative ist der Internationale Bootsschein (IBS), der zwar nicht amtlich, aber weithin – auch Übersee – anerkannt ist.
- Ohne amtliche Registrierung ist zusätzlich ein Flaggenzertifikat empfehlenswert, dass die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge nachweist.
AMTLICHES BINNENSCHIFFSREGISTER – DER SCHIFFSBRIEF
Du willst oder musst dein Schiff ins Binnenschiffsregister eintragen:
- Zuständig ist das Registeramt des Heimatortes des Schiffes (von wo es hauptsächlich betrieben wird).
- Neben dem Antrag wird ein Erwerbsnachweis (z.B. Kaufvertrag) benötigt.
- Die Kosten richten sich nach dem Wert des Schiffes.
Anmeldung beim WSA (Binnenschiff)
- Zuständiges Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) nach Heimatort des Schiffes ermitteln.
- Antragstellung erfolgt oft noch klassisch mit persönlichem Erscheinen oder per Post.
- Kostenpunkt: ca. 30 €.
AMTLICHES SEESCHIFFSREGISTER – DAS SCHIFFSZERTIFIKAT
- Zuständig ist das Seeschiffsregister des Heimathafens (nach Betriebsort).
- Tipp: Bei dauerhaftem Betrieb aus dem Ausland kann der deutsche Heimathafen frei gewählt werden (§ 4 Abs. 2 SchRegO). Dies benötigt eine kurze schriftliche Erklärung.
- Benötigte Unterlagen zum Antrag sind u.a. Kaufvertrag, Schiffsmessbrief, ggf. Löschungsbescheinigung aus vorherigem Register.
- Eintragungen sind postalisch oder je nach Amt inzwischen auch online möglich (z. B. Hamburg).
- Gebühren richten sich nach dem Schiffswert.
INTERNATIONALER BOOTSSCHEIN (Binnen und See)
- Empfehlen wir für Boote, die nicht amtlich registriert sind, da ein Internationaler Bootsschein (IBS) bequem online und günstig zu beantragen ist.
- Gilt für Binnen- und Seeschiffe als Eigentumsnachweis und vergibt gleichzeitig ein Kennzeichen für den Binnenbereich.
- Beantragung bei ADAC, DSV oder DMV.
- Benötigte Angaben: Boot, Motor, Eigner. Es wird ein Eigentumsnachweis abgefragt, dieser ist optional, wenn das Boot nicht bereits registriert war – sonst lade als Nachweis am besten den Kaufvertrag hoch.
- Kosten: ca. 35 €, für ADAC-Mitglieder günstiger. Alle 2 Jahre verlängern, sonst verliert der IBS seine Gültigkeit (Verlängerung ca. 30 €).
- Hinweis: Der IBS allein ist kein Nachweis, dass die deutsche Flagge geführt werden darf.
FLAGGENZERTIFIKAT (Seeschiff)
- Amtlicher Nachweis, dass dein Schiff die deutsche Flagge führen darf, aber kein Eigentumsnachweis – es besteht keine Pflicht für ein Flaggenzertifikat.
- Relevant für Seeschiffe unter 15 m, besonders wenn keine amtliche Registrierung vorgenommen wird.
- Mit dem Flaggenzertifikat kann auch ein Kennzeichen für den Binnenbereich ausgestellt werden.
- Zuständig: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Antragsformular hier.
- Erforderliche Anlagen zum Antrag: Kaufvertrag + Überweisungsbelege, Identitäts- und Adressnachweis des Eigners, technische Daten und Fotos des Schiffs.
- Kosten: 107 €, gültig für 8 Jahre.
Schiffsmessbrief beantragen – Ablauf, Unterlagen und Kosten
Für die amtliche Registrierung deines Sportbootes im Seeschiffsregister ist ein Schiffsmessbrief erforderlich. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
Boote bis 24 m Länge über alles können über das vereinfachte Verfahren der Sportbootvermessung vermessen werden. Bei Booten über 24 m ist hingegen eine exakte Vermessung an Bord nach dem Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen nötig – ein deutlich aufwendigerer und teurerer Prozess.
Auch das vereinfachte Verfahren kann bei seltenen oder älteren Booten knifflig werden, da das BSH Zeichnungen und Daten von baugleichen Serienyachten sehen möchte. Fehlen diese Unterlagen oder weichen deine Maße deutlich ab (z. B. durch nachträgliche bauliche Veränderungen), kann das Verfahren ins Stocken geraten. Hier lohnt sich ein direkter, telefonischer Kontakt zum BSH.
ABLAUF DES VEREINFACHTEN VERFAHRENS
- geforderte Anlagen und Nachweise zusammenstellen
- Antrag beim BSH online oder per Post einreichen
- Bei Rückfragen oder fehlenden Maßen fordert das BSH ggf. weitere Angaben nach. In manchen Fällen reicht ein Anruf, um Unklarheiten schnell zu klären.
Für das exakte Vermessungsverfahren solltest du dich direkt beim BSH informieren, da dieses direkt bei dir an Bord erfolgt und die Kosten je nach Aufwand variieren.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Für das vereinfachte Verfahren musst du mit dem Antrag folgende Dokumente einreichen:
- Zeichnung / Skizze des Sportbootes; z.B. Werft-Generalplan
- Prospekt des Sportbootes (in Kopie), auch auszugsweise
- Drei Fotos (gesamte Seitenansicht, Heckansicht von der Seite, Bugansicht von der Seite)
- CE-Konformitätserklärung (Baujahr ab 1998)
- Herstellerzertifikat
Mit einem Neubau oder einer neueren Serienyacht findest du diese Unterlagen in der Regel schnell – entweder beim Händler, der Werft oder online. Für ältere oder seltene Boote musst du oft recherchieren:
- Suche nach alten Prospekten oder Zeichnungen deines Bootstyps.
- Prüfe Online-Ressourcen wie sailboatdata.com und lege einen Auszug bei.
- Foren oder Segler-Communitys sind häufig wertvolle Quellen für alte Datenblätter.
Fehlen jedoch sämtliche Belege für die Abmessungen – etwa bei einem Eigenbau – ist es meist nicht möglich, einen Messbrief über das vereinfachte Verfahren zu erhalten. In diesem Fall könntest du dein Boot entweder kostspielig vermessen lassen oder dich einfach für den Internationalen Bootsschein statt für die amtliche Registrierung entscheiden.
KOSTEN
Die Gebühren für die Vermessung (vereinfachtes Verfahren) und die Ausstellung des Schiffsmessbriefs liegen insgesamt bei 180 € bis 450 €.
Zuteilungsurkunde für Funkanlagen – Rufzeichen und MMSI beantragen
Wenn du Funkgeräte an Bord deines Sportbootes betreiben möchtest – egal ob klassisches UKW-Sprechfunkgerät, AIS-Transponder, EPIRB oder AIS-MOB – benötigst du eine Zuteilungsurkunde für den mobilen See- und Binnenschifffahrtsfunk.
Die Bundesnetzagentur ist für die Ausstellung dieser Urkunde zuständig, mit welcher dir die entsprechenden Nummern (MMSI, Rufzeichen) zugewiesen werden. Den Antrag kannst du bequem per E-Mail einreichen. Das offizielle Formular findest du hier bei der Bundesnetzagentur (PDF).
Neben deinen persönlichen Daten und den Basisangaben zum Boot gibst du an, wie viele und welche Funkgeräte du an Bord hast oder planst, zu installieren.
WER VERGIBT DAS RUFZEICHEN?
Achtung: Falls du deine Yacht im Seeschiffsregister eintragen lässt, vergibt nicht die Bundesnetzagentur, sondern das Registeramt das Rufzeichen. In diesem Fall solltest du mit der Beantragung der Zuteilungsurkunde warten, bis die Registrierung abgeschlossen ist, und den Registerauszug beilegen.
- Mit Seeschiffsregister-Eintragung: Rufzeichen im Format DJJJ (vier Buchstaben, manchmal mit einer weiteren Zahl)
- Ohne Registereintragung: Rufzeichen im Format DJ 1111 (zwei Buchstaben + vier Ziffern), von der Bundesnetzagentur vergeben
Wer beide Anträge parallel stellt, riskiert doppelte Rufzeichen und einen unnötigen Änderungsantrag – also lieber in der richtigen Reihenfolge vorgehen.
WOFÜR DIENT DIE ZUTEILUNGSURKUNDE?
Mit der Zuteilungsurkunde erlangst du nicht nur die formale Erlaubnis, um am Funkverkehr teilnehmen zu dürfen, sondern erhältst auch für die anschließende Programmierung aller neuen oder bereits vorhandenen Funkgeräte auf deinem Schiff die nötigen Unterlagen. Das schließt neben UKW-Funk auch AIS-Transponder, EPIRBs und andere Notfunkgeräte (z.B. AIS-MOB) ein. Ohne gültige Urkunde darfst du diese Anlagen offiziell nicht betreiben und wirst sie wahrscheinlich auch nicht programmieren lassen können.
KOSTEN
Die Zuteilungsurkunde kostet rund 60 € und ist durch die meist zügige Ausstellung kein allzu großes Unterfangen.
Fazit – Schiff richtig registrieren
Anfangs kann die Liste an Schiffsdokumenten erschlagend sein – wir wollen doch die Zeit auf dem Wasser genießen und nicht noch mehr Zeit am Schreibtisch verbringen. Zugegebenermaßen sind auch nicht alle Anträge auf den Websites der zuständigen Behörden schnell zu finden, geschweige denn selbsterklärend.
Wie an der einen oder anderen Stelle schon hervorkam, spielt auch die Reihenfolge der Anträge eine Rolle. Sind also im Kaufprozess die Themen Kaufvertrag, Bill of Sale und Mehrwertsteuernachweis geklärt, dann empfehlen wir die folgenden Schritte:
- Versicherung (zügig, damit keine Lücke entsteht)
- Schiffsmessbrief – nur für Seeschiffsregistereintragungen (Tipp: falls bei selteneren Yachten Zweifel besteht, telefonisch klären, ob eine Ausstellung erfolgsversprechend ist)
- Amtliche Registrierung ODER Internationaler Bootschein
- Funkzeugnis (sofern benötigt)
- Flaggenzertifikat (falls gewünscht, nur Seeschiff ohne Registrierung)
Mein Tipp zum Schluss: Wenn der Papierkram für dein Schiff endlich erledigt ist und du alle Urkunden und Zertifikate in der Hand hältst, lege dir die Dateien sowohl digital (z.B. in einer Cloud) als auch analog ab. Lege dir am besten einen Bordordner mit den Originalen sowie gedruckten Kopien der Dokumente an. Auf See legst du diesen Ordner zusammen mit Reisepässen, Sportbootführerschein und ggf. wichtigen Medikamenten in dein Grabbag. So sind alle Unterlagen sicher an einem Ort und griffbereit, falls das Schiff im Notfall verlassen werden muss.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja, ein Mustervertrag ist eine gute Grundlage – er ersetzt aber nicht die Prüfung durch einen Fachmann. Gerade bei gebrauchten Booten ist es wichtig, individuelle Besonderheiten wie Umbauten, Mängel oder Zubehör detailliert festzuhalten. Sowohl der ADAC also auch Versicherer wie z.B. Pantaenius bieten auf Ihren Websites Musterkaufverträge mit praktischen Tipps zum Download an
Die Rechnung weist den gezahlten Kaufpreis und ggf. die Mehrwertsteuer aus – besonders wichtig bei Käufen über Händler oder Werften. Der Bill of Sale ist dagegen eine formale Eigentumsübertragung, die vor allem bei grenzüberschreitenden Käufen erforderlich ist. Beide Dokumente ergänzen sich und sollten zusammen aufbewahrt werden.
Der Schiffsmessbrief ist Voraussetzung für die amtliche Registrierung deines Bootes im Seeschiffsregister. Er enthält alle wesentlichen technischen Daten – Länge, Breite, Tiefgang etc. – und wird vom BSH ausgestellt. Ohne diesen Nachweis kannst du dein Boot nicht offiziell unter deutscher Flagge registrieren lassen.
Sobald du Funkgeräte wie UKW-Funk, AIS-Transponder oder EPIRB an Bord betreiben willst, ist eine Zuteilungsurkunde erforderlich. Sie wird von der Bundesnetzagentur ausgestellt und enthält dein Rufzeichen und die MMSI-Nummer. Ohne gültige Urkunde darfst du keine Funkgeräte offiziell betreiben oder programmieren lassen.
Über den Autor

MOANA SCHULZE
MOIN, ICH BIN MO UND ALS GRÜNDER VON MARCOM EUER ANSPRECHPARTNER FÜR DEN TRAININGS- UND AUSBILDUNGSBEREICH SOWIE FÜR DEN PERSONAL- UND TRAINEREINSATZ ZUSTÄNDIG. AUF DEM
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